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   BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05   

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BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05 (https://dejure.org/2006,4332)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2006 - 20 F 4.05 (https://dejure.org/2006,4332)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2006 - 20 F 4.05 (https://dejure.org/2006,4332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 99 Abs. 2
    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten nach Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache; Entbehrlichkeit einer Aussage des Hauptsachegerichts über Erheblichkeit; Anspruch auf Akteneinsicht als Streitgegenstand der Hauptsache.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99 Abs. 2
    "in-camera-Verfahren"; Anspruch auf Akteneinsicht als Streitgegenstand der Hauptsache; Entbehrlichkeit einer Aussage des Hauptsachegerichts über Erheblichkeit; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten nach Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2
    Verwaltungsprozessrecht - "in-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten nach Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache; Entbehrlichkeit einer Aussage des Hauptsachegerichts über Erheblichkeit; Anspruch auf Akteneinsicht als ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 2
    Verwaltungsprozessrecht - "in-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten nach Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache; Entbehrlichkeit einer Aussage des Hauptsachegerichts über Erheblichkeit; Anspruch auf Akteneinsicht als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 1423
  • AnwBl 2006, 187
  • DÖV 2006, 655
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05
    Eine erschöpfende Sachverhaltsermittlung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einer abschließend geklärten Tatsachengrundlage basiert, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (BVerfG, stRspr, vgl. BVerfGE 84, 34, 84, 59 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05
    Eine solche Äußerung ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (vgl. Beschlüsse vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 ).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05
    Eine solche Äußerung ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (vgl. Beschlüsse vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 ).
  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05
    Die ursprünglich zu dieser Akte genommenen nicht geheimhaltungsbedürftigen (vgl. Beschluss des Fachsenats vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37) Zeitungsartikel, Flugblätter und Berichte über Geschehnisse, die sich in der Öffentlichkeit abgespielt haben und von vielen beobachtet worden sind, sind aus der Akte entfernt und in einer dem Gericht der Hauptsache zugeleiteten Akte zusammengefasst worden.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der - allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden - Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 10.03 -, vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 19.03 - juris, vom 29. März 2006 - BVerwG 20 F 4.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 2.05 <20 PKH 3.05> - juris, vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris, vom 24. August 2009 - BVerwG 20 F 2.09 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - 13a F 11/08

    Im Vorfeld stattfindende Sitzungen der Bundesländer von Entscheidungen über

    BVerwG, Beschluss vom 29.3.2006 - 20 F 4.05 -, NVwZ 2006, 1423.

    Zu Recht hat er eine gesonderte gerichtliche Verlautbarung über die Rechtserheblichkeit der Akten unter Berufung auf die Entscheidung des BVerwG vom 29.3.2006 (- 20 F 4.05 -, a. a. O.) verneint.

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.00903

    Zugang zu den so genannten Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für

    Weder für einen Antrag der Beteiligten gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 VwGO noch für eine Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bestand ein Anlass, weil das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Vorlage der streitgegenständlichen Herkunftsländer-Leitsätze nicht aufgefordert hat und weil darüber hinaus der konkrete Inhalt der streitgegenständlichen Herkunftsländer-Leitsätze für die Entscheidung über den hier geltend gemachten, voraussetzungslosen allgemeinen Informationszugangsanspruch auch nicht ausnahmsweise "zweifelsfrei rechtserheblich" im Sinne der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 29.3.2006, Az. 20 F 4/05, DÖV 2006, 655, Juris; BayVGH, Beschluss vom 5.7.2007, Az. G 07.1, BayVBl 2008, 56, Juris) ist.
  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    4 Ein Beweisbeschluss oder eine förmliche Äußerung des Gerichts der Hauptsache zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 ; vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 ; vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05, 20 PKH 3.05 ; vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41; vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07

    Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht

    4 Ein Beweisbeschluss oder eine förmliche Äußerung des Gerichts der Hauptsache zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 , vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05, 20 PKH 3.05 und vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 13a F 12/08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für ein

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.2

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; kein

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; (kein) förmlicher Beweisbeschluss über

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 8.08

    Rechtmäßigkeit der Errichtung gemeinsamer Gerichte mehrerer Länder; Verweigerung

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.3

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; (kein)

  • VG München, 30.03.2010 - M 1 K 09.3448

    Weigerung, die Verwaltungsakten vorzulegen; Energieverbrauchsdaten von

  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.903
  • VGH Bayern, 23.09.2008 - G 08.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung; Antrag unzulässig;

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